Aufhebung des Verfahrens

Vaculiq Verwaltungs GmbH

Hamminkeln

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Vaculiq Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.04.2026, Aktenzeichen 63 IN 124/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 124/18
Registerbezug
Duisburg, HRB 22604
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.04.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Leo Schoofs
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Vaculiq GmbH & Co. KG und die Führung der Geschäfte dieser Gesellschaft.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 124/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22604 eingetragenen Vaculiq Verwaltungs GmbH, Auf dem Stemmingholt 35, 46499 Hamminkeln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Monika Siewert, Kost-im-Busch-Weg 7, 46569 Hünxe

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstr. 14, 46395 Bocholt

wird heute, am 29.04.2026, um 6:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

63 IN 124/18
Amtsgericht Duisburg, 29.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
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