Sicherungsmaßnahme

V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG

Rinteln

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2025, Aktenzeichen 47 IN 102/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 102/25
Registerbezug
Stadthagen, HRA 200647
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
25.11.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

47 IN 102/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 23.10.2025 um 15:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bückeburg, 24.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme
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