Aufhebung des Verfahrens
V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG
Rinteln
Das Amtsgericht Bückeburg hat zur V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 47 IN 102/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bückeburg
- Aktenzeichen
- 47 IN 102/25
- Registerbezug
- Stadthagen, HRA 200647
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
47 IN 102/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V.W.S. Zerspanungstechnik GmbH & Co. KG, Braasstraße 20, 31737 Rinteln (AG Stadthagen, HRA 200647), vertr. d.: 1. V.W.S. Beteiligungs GmbH, Braasstraße 20, 31737 Rinteln, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Thomas Vogel, Waldstraße 13, 32689 Kalletal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 05.05.2026
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 05.05.2026