Sicherungsmaßnahme

V Project III GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur V Project III GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 412/26 V-33-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 412/26 V-33-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 54504
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
10.03.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Florian Bandrack
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 412/26 V-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der V Project III GmbH & Co. KG, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54504), ist am 09.03.2026 um 16:22 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack, Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 60 02 0, Fax: 069/ 36 60 02 16 0, E-Mail: InsOFFM@bakertilly.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
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