Sicherungsmaßnahme

Urban-Dienste GmbH

Taunusstein

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Urban-Dienste GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.01.2026, Aktenzeichen 810 IN 1201/25 U-77-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1201/25 U-77-
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 36277
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
20.01.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Michael Hirner

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1201/25 U-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Urban-Dienste GmbH, Auf dem Kleinen Feld 20, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 36277), vertr. d.: 1. Sergiu Zacon, (Geschäftsführer), 2. Iurie Suvac, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.01.2026
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