Sicherungsmaßnahme

UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH

Nettetal

Das Amtsgericht Krefeld hat zur UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2019, Aktenzeichen 91 IN 49/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 49/19
Registerbezug
Krefeld, HRB HRB 15580
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.07.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Pantlen
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Kosmetik-Pflegeprodukten einschließlich zu ihrer Herstellung benötigten Rohstoffe, Produkte aus Pharma- und Gesundheitsbereich, Industrie- und Haushaltsreiniger, Haut-, Instrumenten- und Flächendesinfektionsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzlichen Ölen und Butter sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von kosmetischen Produkten und Erbringung von Beratungsleistungen für U …
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen
UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Rachaa Ghabri, Nürnberger
Straße 119, 70374 Stuttgart Geschäftszweig: Der Handel mit
Kosmetik-Pflegeprodukten einschließlich zu ihrer Herstellung benötigten
Rohstoffe

ist am 11.07.2019, um 13:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Pantlen,
Königsallee 98a, 40215 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 49/19
Amtsgericht Krefeld, 11.07.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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