Forderungsprüfung
UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH
Nettetal
Das Amtsgericht Krefeld hat zur UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2024, Aktenzeichen 91 IN 49/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 49/19
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 15580
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Handel mit Kosmetik-Pflegeprodukten einschließlich zu ihrer Herstellung benötigten Rohstoffe, Produkte aus Pharma- und Gesundheitsbereich, Industrie- und Haushaltsreiniger, Haut-, Instrumenten- und Flächendesinfektionsmittel, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzlichen Ölen und Butter sowie Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von kosmetischen Produkten und Erbringung von Beratungsleistungen für U …
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 49/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter Straße 22, 41334 Nettetal
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Königsallee 98a, 40215 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
91 IN 49/19
Amtsgericht Krefeld, 29.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15580 eingetragenen UniGema Cosmetics & Pharmaceuticals GmbH, Herrenpfad Süd 31, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Becker, Brachter Straße 22, 41334 Nettetal
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Königsallee 98a, 40215 Düsseldorf schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
91 IN 49/19
Amtsgericht Krefeld, 29.10.2024