Forderungsprüfung

TSM GmbH

Stolberg

Das Amtsgericht Aachen hat zur TSM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.07.2020, Aktenzeichen 92 IN 51/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
92 IN 51/20
Registerbezug
Aachen, HRB HRB 13907
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.07.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Claus-Peter Kruth
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Beflockungs- und Gummivulkanisationsanlagen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen, die demselben Zweck dienen oder einen verwandten oder ergänzenden Geschäftszweig führen, beteiligen oder solche Unternehmen erwerbe oder kann als Vertreter solcher Unternehmen tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, sic …

Termine und Fristen

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  • Prüfungstermin (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 51/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13907 eingetragenen
TSM GmbH, Leimberg 3, 52222 Stolberg, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Georgios Tsivikis, Stolberg

Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Beflockungs-und
Gummivulkanisationsanlagen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163,
52066 Aachen

wird der bereits mit Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2020 anberaumte Berichts-und
Prüfungstermin um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:

Beschlussfassung über Rechtshandlungen d. Verwalt. (§§ 160, 161 InsO) sowie zur
Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte
(§ 162 InsO), hier:

Zustimmung zu dem Vertrag vom 10.06.2020 über die wesentlichen Assets
(immaterielle Vermögenswerte, bewegliches Anlagevermögen, Vorratsbestände) der
Insolvenzschuldnerin mit der TSM Rubber and Flocking Machines UG
(haftungsbeschränkt) i.G.

Bei dem bereits mit Eröffnungsbeschluss vom 01.06.2020 anberaumten Berichts-und
Prüfungstermin handelt es sich um

Donnerstag, 20.08.2020, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1.Etage,
Sitzungssaal D 1.409 .

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen d. Insolvenzverw. als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

92 IN 51/20
Amtsgericht Aachen, 08.07.2020

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Masseunzulänglichkeit
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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