Insolvenzbekanntmachung

TS Services GmbH

Twistringen

Das Amtsgericht Syke hat zur TS Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 15 IN 141/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Syke
Aktenzeichen
15 IN 141/26
Registerbezug
Walsrode, HRB 211803
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

15 IN 141/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TS Services GmbH, Bahnhofstraße 63, 27239 Twistringen (AG Walsrode, HRB 211803), vertr. d.: Seda Abazova, Bahnhofstraße 63, 27239 Twistringen, (Geschäftsführerin), wurde der Beschluss vom 28.08.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Syke eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Syke an.

Amtsgericht Syke, 24.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme