Sicherungsmaßnahme

TS Services GmbH

Twistringen

Das Amtsgericht Syke hat zur TS Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2026, Aktenzeichen 15 IN 141/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Syke
Aktenzeichen
15 IN 141/26
Registerbezug
Walsrode, HRB 211803
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
28.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Malte Köster

Veröffentlichungstext

15 IN 141/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TS Services GmbH, Bahnhofstraße 63, 27239 Twistringen (AG Walsrode, HRB 211803), vertr. d.: Seda Abazova, Bahnhofstraße 63, 27239 Twistringen, (Geschäftsführerin), ist am 28.08.2026 um 09:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, - Rechsanwälte KÖSTERBERNER -, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421-322739-0, Fax: 0421-322739-200 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Syke, 28.08.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme