Masseunzulänglichkeit
TRIPLE A GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur TRIPLE A GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2020, Aktenzeichen 401 IN 1271/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 1271/19
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 33232
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 13.03.2020
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IN 1271/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRIPLE A GmbH, Deutscher Platz
4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33232
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kambach
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.03.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter
aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig,
Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110, Email
geschäftlich: leipzig@stapper.in
schriftlich geltend zu machen.
401 IN 1271/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.03.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRIPLE A GmbH, Deutscher Platz
4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33232
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kambach
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.03.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter
aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig,
Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110, Email
geschäftlich: leipzig@stapper.in
schriftlich geltend zu machen.
401 IN 1271/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.03.2020