Masseunzulänglichkeit

TRIPLE A GmbH

Leipzig

Das Amtsgericht Leipzig hat zur TRIPLE A GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.03.2020, Aktenzeichen 401 IN 1271/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
401 IN 1271/19
Registerbezug
Leipzig, HRB 33232
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
13.03.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 401 IN 1271/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRIPLE A GmbH, Deutscher Platz
4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33232
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kambach

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.03.2020 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen
Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.

Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO
befriedigt werden.

- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter
aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche
bei dem Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig,
Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110, Email
geschäftlich: leipzig@stapper.in

schriftlich geltend zu machen.

401 IN 1271/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 13.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Sicherungsmaßnahme