Sicherungsmaßnahme
Trendteam Verwaltungs-GmbH
Steinheim
Das Amtsgericht Essen hat zur Trendteam Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 160 IN 165/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 165/25
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 10119
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Thorsten Klepper
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung der Trendteam GmbH & Co. KG als deren Komplementärin. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 165/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10119 eingetragenen Trendteam Verwaltungs-GmbH, Finkenstraße 8-10, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Müller, Rotdornweg 11, 32839 Steinheim und Herrn Marko Harraß, Rückertstraße 13, 99096 Erfurt
Geschäftszweig: Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften usw.
ist am 07.10.2025, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 165/25
Amtsgericht Essen, 07.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10119 eingetragenen Trendteam Verwaltungs-GmbH, Finkenstraße 8-10, 32839 Steinheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ralf Müller, Rotdornweg 11, 32839 Steinheim und Herrn Marko Harraß, Rückertstraße 13, 99096 Erfurt
Geschäftszweig: Die Übernahme von Verwaltungsaufgaben für andere Gesellschaften usw.
ist am 07.10.2025, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
160 IN 165/25
Amtsgericht Essen, 07.10.2025