Forderungsprüfung
Trends! Jörg Bormann UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Trends! Jörg Bormann UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.09.2026, Aktenzeichen 36t IN 5669/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 5669/24
- Registerbezug
- Berlin, HRB 261841
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verkauf/Handel mit Modeartikeln (Bekleidung und Accessoires)
Veröffentlichungstext
36t IN 5669/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trends! Jörg Bormann UG (haftungsbeschränkt),
Breite Straße 20, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Bormann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 261841
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trends! Jörg Bormann UG (haftungsbeschränkt),
Breite Straße 20, 13187 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Bormann
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 261841
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 09.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.09.2026