Forderungsprüfung
Tosiga GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Tosiga GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.06.2026, Aktenzeichen 36t IN 78/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 78/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31406
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 01.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36t IN 78/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tosiga GmbH, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edis Burgic, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31406
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tosiga GmbH, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edis Burgic, Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31406
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.05.2026