Masseunzulänglichkeit
Tosiga GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Tosiga GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 36t IN 78/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 78/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31406
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36t IN 78/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tosiga GmbH, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edis Burgic, Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 31406
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 17.290,83 EUR Verteilungsmasse, vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO sind in Höhe von 5.931,66 EUR zu berücksichtigen; Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 89.711,08 Euro zu berücksichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Tosiga GmbH, Kurfürstendamm 45, 10719 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Edis Burgic, Registergericht: Amtsgericht Potsdam Register-Nr.: HRB 31406
- Schuldnerin -
Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 17.290,83 EUR Verteilungsmasse, vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO sind in Höhe von 5.931,66 EUR zu berücksichtigen; Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 89.711,08 Euro zu berücksichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2026