Forderungsprüfung

Tollense-Salzgrotte GmbH

Trollenhagen

Das Amtsgericht Neubrandenburg hat zur Tollense-Salzgrotte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2024, Aktenzeichen 702 IN 569/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neubrandenburg
Aktenzeichen
702 IN 569/22
Registerbezug
Neubrandenburg, HRB 6965
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
18.03.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betreiben einer Salzgrotte für die Heilwirkung durch Himalaya- und Meersalze, Verkauf von Salzprodukten, - Massage durch Massagesessel, - Ausschank von alkoholfreien Getränken und Kaffeespezialitäten,

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

702 IN 569/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Tollense-Salzgrotte GmbH, Am Park 16, 17039 Trollenhagen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Reinwaldt und Hagen Senst
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg - Registergericht - Register-Nr.: HRB 6965
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 23.04.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neubrandenburg - Insolvenzgericht - 14.03.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Schlusstermin
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Eröffnung des Verfahrens
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