Sicherungsmaßnahme
Tokyo Mylk GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Tokyo Mylk GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 810 IN 1677/26 T-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1677/26 T-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 132699
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Henning Kölsch
REIMER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB - Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- a) Betrieb von gastronomischen Unternehmen im Franchise-Verfahren, sowie Betrieb von Gaststätten und Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, und b) Verkauf von Merchandise-Artikeln und Lebensmitteln
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1677/26 T-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tokyo Mylk GmbH, An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 132699), ist am 12.10.2026 um 16:37 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Kölsch, REIMER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 20 34 76 0, E-Mail: info@reimer-rae.de, Internet: www.reimer-rae.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.10.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.10.2026