Sicherungsmaßnahme

TIMmunity GmbH

Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat zur TIMmunity GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.05.2023, Aktenzeichen 275 IN 106/23 c.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
275 IN 106/23 c
Registerbezug
Braunschweig, HRB 208156
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.05.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jan Körber
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vertrieb von Hard- und Software sowie die Betätigung im gesamten Bereich der Telekommunikation, sowie die mit diesen Bereichen im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen im In- und Ausland.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 275 IN 106/23 c In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TIMmunity GmbH, Kastanienallee 40b, 38104 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 208156), vertr. d.: Karsten Peter Steffens, (Geschäftsführer), ist am 28.04.2023 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86-87, D 38102 Braunschweig, Tel.: (05 31) 801181-10, Fax: 0531/801181-29, E-Mail: recht@insowerk.de, Internet: www.insowerk.de bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 28.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
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