Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

August Homilius Möbeltransporte GmbH

Braunschweig

Das Amtsgericht Braunschweig hat zur August Homilius Möbeltransporte GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 272 IN 13/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 13/26
Registerbezug
Braunschweig, HRB 2252
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1985
Stammkapital
26.100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Betrieb eines Möbeltransport-Güternahverkehrsunternehmens.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

272 IN 13/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der August Homilius Möbeltransporte GmbH, Liebigstraße 5, 38122 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 2252), vertr. d.: Stephen Sykes, Peine, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Kölsch, geb. Peters MBA festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden.
Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung nach § 11 InsVV a. F. i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Abschlag von der Mindestvergütung i.H.v. 50 %

EUR
zuzüglich Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19. Juni 2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

Ausgehend von vorstehendem Antrag, auf den inhaltlich Bezug genommen wird, war im vorliegenden Fall die Mindestvergütung nach § 10 i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV in Höhe von EUR 1.400,00 unter Berücksichtigung eines Abschlags von 50 % - wegen der besonders kurzen Dauer der vorläufigen Verwaltung - festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 03.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
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