Eröffnung des Verfahrens
TimeRide GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der TimeRide GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 01.07.2024, Aktenzeichen 810 IN 287/24 T-1-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 287/24 T-1-8
- Registerbezug
- München, HRB 230450
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 287/24 T: In dem Insolvenzverfahren TimeRide GmbH, Berliner Straße 42 a, 60311 Frankfurt am Main, Gundelindenstraße 2, 80805 München (AG München, HRB 230450),
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen (§ 275 Abs. 1 InsO).
Mit diesem Verfahren Verfahren verbunden. Das Verfahren 810 IN 287/24 T führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.06.2024
vertreten durch:
Jonas Rothe, (Geschäftsführer), wurde am 01.07.2024 um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 140, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.de.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen (§ 275 Abs. 1 InsO).
Mit diesem Verfahren Verfahren verbunden. Das Verfahren 810 IN 287/24 T führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 25.06.2024