Sicherungsmaßnahme

TIME Dienstleistungs GmbH

Soest

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur TIME Dienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2023, Aktenzeichen 21 IN 78/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 78/23
Registerbezug
Arnsberg, HRB 5589
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.05.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Carsten Koch
Im Handelsregister seit
1989
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Catering-, Partyservice- und Hausmeisterserviceleistungen; Kleinarbeiten aller Art; Haus- und Bautenschutz; Gartenpflege; Büro- und Verwaltungsservice; Erbringung von Reinigungsdiensten; Autovermietung

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 78/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 5589 eingetragenen TIME Dienstleistungs GmbH, Neuenkirchener Straße 36 , 33332 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafter Herrn Wolf Waschkuhn, Kettenhofweg 101, 60325 Frankfurt und Herrn Alexander Dietel, Kettenhofweg 101, 60325 Frankfurt

ist am 12.05.2023, um 11:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

21 IN 78/23
Amtsgericht Arnsberg, 12.05.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Schlusstermin
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Forderungsprüfung
  7. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  8. Forderungsprüfung
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Eröffnung des Verfahrens
  11. Sicherungsmaßnahme
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