Insolvenzbekanntmachung
ti4f GmbH
Regensburg
Das Amtsgericht Regensburg hat zur ti4f GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 2 IN 688/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 688/25
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 19609
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 26.316 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Methoden und Software zur durchgängigen Digitalisierung von Wertschöpfungsketten im produzierenden Gewerbe, softwaregestützte Prozessanalyse (Process Mining) und Prozessoptimierung sowie Vertrieb von Software und spezifischer Hardware zur Datenerfassung in Betrieben und Beratung in vorgenannten Bereichen.
Veröffentlichungstext
2 IN 688/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ti4f GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Brunner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 367-25/SE/mue
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über immaterielle Vermögensgegenstände, Hardware und weitere Gegenstände im Rahmen eines Bieterverfahrens.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben oder von keinem Gläubiger der Anordnung des schriftlichen Verfahrens widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ti4f GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Brunner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Espenhain & Espenhain, Rechtsanwälte PartGmbB, Dornierstraße 12, 93049 Regensburg, Gz.: 367-25/SE/mue
Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über immaterielle Vermögensgegenstände, Hardware und weitere Gegenstände im Rahmen eines Bieterverfahrens.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.07.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben oder von keinem Gläubiger der Anordnung des schriftlichen Verfahrens widersprochen, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.06.2026