Forderungsprüfung
The Social Chain AG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur The Social Chain AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2026, Aktenzeichen 36t IN 4403/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 4403/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 128790
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 29.06.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
36t IN 4403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG,
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin Schäuffele am 26.06.2026 beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung etwaiger nachgemeldeter Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 09.06.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 119/120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
1. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.
2. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
3. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter https://thesocialchain.ag/.
4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
5. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
a) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Gläubiger der Schuldnerin berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermin Inhaber von planbetroffenen Forderungen gegenüber der Schuldnerin sind. Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis 30. Juli 2026 (jeweils einschließlich) stattfindet, ist für die Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
b) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind zudem Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 25. Juli 2026 (einschließlich) bis zum Erörterungs- und Abstimmungstermin eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist daher Freitag, den 24. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date).
Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen.
c) Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen.
6. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und-Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
- ihren Bundespersonalausweis der Reisepass;
- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht;
- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht;
- sowie als Gläubiger ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind; dies gilt auch für die teilnahme-, aber nicht stimmberechtigten Anleihegläubiger (z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung mit Sperrvermerk oder eines aktuellen Depotauszugs).
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
(a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
(b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und
(c) er mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
9. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter folgender E-Mail-Adresse thesocialchain@goerg.de mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder, ob (und von wem) sie sich vertreten lassen. Bevollmächtigte müssen die Anforderungen des § 79 Abs. 2 ZPO erfüllen (s.o).
10. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
11. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg den 29.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG,
c/o GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Kantstraße 164, 10623 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Dr. Thorsten Bieg und Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 128790 B
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin Schäuffele am 26.06.2026 beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung etwaiger nachgemeldeter Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 09.06.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 119/120, 1. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Hinweise:
1. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Zur Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sind diejenigen Aktionäre persönlich oder durch gemäß § 79 Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.
2. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
3. Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans ist auf der Internetseite der Schuldnerin eingestellt unter https://thesocialchain.ag/.
4. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO. Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
5. Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden Einlasskontrollen statt. Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:
a) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind diejenigen Gläubiger der Schuldnerin berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermin Inhaber von planbetroffenen Forderungen gegenüber der Schuldnerin sind. Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der Zeit vom 11. Juni 2026 bis 30. Juli 2026 (jeweils einschließlich) stattfindet, ist für die Einsichtnahme in den Insolvenzplan nebst Anlagen bei Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
b) Zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan sind zudem Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 25. Juli 2026 (einschließlich) bis zum Erörterungs- und Abstimmungstermin eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach dem Erörterungs- und Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist daher Freitag, den 24. Juli 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (sog. Technical Record Date).
Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen.
c) Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2 ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich nachzuweisen.
6. Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wenn nicht alle Planbetroffenen teilnehmen.
7. Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und-Abstimmungstermin teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
- ihren Bundespersonalausweis der Reisepass;
- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) sowie ein aktueller Handelsregisterauszug zum Nachweis der Vertretungsmacht;
- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht;
- sowie als Gläubiger ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind; dies gilt auch für die teilnahme-, aber nicht stimmberechtigten Anleihegläubiger (z.B. durch Vorlage einer Depotbescheinigung mit Sperrvermerk oder eines aktuellen Depotauszugs).
Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
8. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach § 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
(a) dem Insolvenzplan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
(b) er gegen den Insolvenzplan gestimmt hat und
(c) er mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
9. Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten zum Termin übersandt. Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden Teilnehmer jedoch gebeten, der Gesellschaft unter folgender E-Mail-Adresse thesocialchain@goerg.de mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder, ob (und von wem) sie sich vertreten lassen. Bevollmächtigte müssen die Anforderungen des § 79 Abs. 2 ZPO erfüllen (s.o).
10. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.
11. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg den 29.06.2026