Forderungsprüfung
The Social Chain AG
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur The Social Chain AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 36t IN 4403/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36t IN 4403/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 128790
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
36t IN 4403/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 128790
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.06.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
The Social Chain AG, Alte Jakobstraße 85/86, 10179 Berlin, vertreten durch den Vorstand Andreas Schneider, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 128790
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.06.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 09.06.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen ( § 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.06.2026