Eröffnung des Verfahrens
Thai & Turf Frankfurt GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Thai & Turf Frankfurt GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 13.12.2023, Aktenzeichen 810 IN 775/23 T-5-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 775/23 T-5-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 129542
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 13.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 775/23 T-5-7 Am 27.11.2023 um 09:41 Uhr ist das Insolvenzverfahren Thai & Turf Frankfurt GmbH, An der Welle 7, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129542),
vertreten durch:
Sandra Regina Urban-Fichera, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.02.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.02.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.11.2023
vertreten durch:
Sandra Regina Urban-Fichera, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Heike Sopp, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.02.2024
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.02.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.11.2023