Forderungsprüfung
Thai & Turf Frankfurt GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Thai & Turf Frankfurt GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 810 IN 775/23 T-5-7.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 775/23 T-5-7
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 129542
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 06.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
810 IN 775/23 T-5-7 In dem Insolvenzverfahren Thai & Turf Frankfurt GmbH, An der Welle 7, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 129542),
vertreten durch: Sandra Regina Urban-Fichera, (Geschäftsführerin),
wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026
vertreten durch: Sandra Regina Urban-Fichera, (Geschäftsführerin),
wird die Prüfung der bis zum 04.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 18.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 05.03.2026