Insolvenzbekanntmachung
Telefonbuch am Ort Verwaltungsgesellschaft mbH
Kronach
Das Amtsgericht Coburg hat zur Telefonbuch am Ort Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.03.2026, Aktenzeichen IN 223/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 223/25
- Registerbezug
- Coburg, HRB 3894
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.03.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2004
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Telefonbuch Am Ort GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kronach
Veröffentlichungstext
IN 223/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telefonbuch am Ort Verwaltungsgesellschaft mbH, Rodacher Straße 26 D, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführerin Jahn-Kuschal Petra, (weiterer Name: Meyer), geb. Jahn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. jur. Hofmann Thomas, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 4, 95326 Kulmbach, Gz.: 3/25 Dr. H./ th
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.035,14 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Telefonbuch am Ort Verwaltungsgesellschaft mbH, Rodacher Straße 26 D, 96317 Kronach, vertreten durch die Geschäftsführerin Jahn-Kuschal Petra, (weiterer Name: Meyer), geb. Jahn
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 3894
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. jur. Hofmann Thomas, Wilhelm-Meußdoerffer-Straße 4, 95326 Kulmbach, Gz.: 3/25 Dr. H./ th
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, der Insolvenzverwalterin und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.05.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 3.035,14 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 25.03.2026