Insolvenzbekanntmachung

Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF

Peine

Das Amtsgericht Gifhorn hat zur Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 35 IN 119/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 119/22
Registerbezug
Hildesheim, HRB 207378
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Ausführung von Bauarbeiten im Hochbau, insbesondere die - auch schlüsselfertige - Errichtung von Gebäuden im Mauerwerk, unter Verwendung von Stahlbeton oder unter Einsatz von Baufertigteilen sowie die Planung und Ausführung von Elektroarbeiten

Veröffentlichungstext

35 IN 119/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Telal Bau GmbH vertr. d. d. GF, Vöhrumer Straße 30, 31228 Peine (AG Hildesheim, HRB 207378), vertr. d.: Drhem Ali Abdullah Al-Sholaif, Siemensweg 7, 38228 Salzgitter, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 05.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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