Insolvenzbekanntmachung
TEKA Saunabau GmbH
Hann. Münden
Das Amtsgericht Göttingen hat zur TEKA Saunabau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 74 IN 229/25 HMUE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 229/25 HMUE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 112300
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1992
- Stammkapital
- 25.800 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Saunaanlagen nebst Zubehör, der Vertrieb von Solarien und Fitnessgeräten. Die Gesellschaft kann Immobilien an- und verkaufen. Die Gesellschaf; darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Forderung des …
Veröffentlichungstext
74 IN 229/25 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEKA Saunabau GmbH, Auf dem Dreisch 9, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 112300), vertr. d.: 1. Claudia Görs, (Geschäftsführerin), 2. Martin Gehlen, c/o KÖSTERBERNER, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, (Bevollmächtigter), ist der Beschluss vom 01.03.2026 berichtigt worden.
Statt Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). muss es richtig heißen:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Göttingen, 28.05.2026
Statt Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). muss es richtig heißen:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Göttingen, 28.05.2026