Sicherungsmaßnahme
Teichmann Automobile GmbH
Helmstedt
Das Amtsgericht Wolfsburg hat zur Teichmann Automobile GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2023, Aktenzeichen 25 IN 76/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfsburg
- Aktenzeichen
- 25 IN 76/23
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 100164
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 13.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig
- Im Handelsregister seit
- 1990
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Autovermietung, die Vermittlung von Kraftfahrzeugen, der Handel mit Kraftfahrzeugen, Karosseriebauarbeiten sowie der Handel mit Zweirädern.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
25 IN 76/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Teichmann Automobile GmbH, Autohaus, Tonwerke 24 a, 38350 Helmstedt (AG Braunschweig, HRB 100164), vertreten durch Miroslaw Pilarski, c/o Teresa Maria und Jozef Dominik Pilarski, Theodor-Storm-Weg 12, 38350 Helmstedt (Geschäftsführer), ist am 12.12.2023 um 13:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwaltsges. Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.12.2023
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 12.12.2023