Forderungsprüfung
TeHa-Dach GmbH
Vreden
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur TeHa-Dach GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.11.2025, Aktenzeichen 88 IN 1000/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 88 IN 1000/24
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 12677
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2010
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Ausführung von Dachdecker- und Klempnerarbeiten sowie die Planung und Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie alle artverwandten Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 88 IN 1000/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 Vreden
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
88 IN 1000/24
Amtsgericht Münster, 17.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 12677 eingetragenen TeHa-Dach GmbH, Konrad-Zuse-Ring 13 - 15, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Teske, Elbinger Weg 2, 48691 Vreden
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
88 IN 1000/24
Amtsgericht Münster, 17.11.2025