Insolvenzbekanntmachung
Teckentrup GmbH + Co. KG
Herscheid
Das Amtsgericht Hagen hat zur Teckentrup GmbH + Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.12.2023, Aktenzeichen 103 IN 96/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 96/22
- Registerbezug
- Iserlohn, HRA 2302
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.12.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 96/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2302 eingetragenen Teckentrup GmbH + Co. KG, Elsetalstr. 6-10, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2809 eingetragene Ernst W. Langenbach GmbH, Elsetalstr. 6, 58849 Herscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Volborth, Elsetalstr. 6-10, 58849 Herscheid,
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses ein Vorschuss festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
103 IN 96/22
Amtsgericht Hagen, 04.12.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRA 2302 eingetragenen Teckentrup GmbH + Co. KG, Elsetalstr. 6-10, 58849 Herscheid, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 2809 eingetragene Ernst W. Langenbach GmbH, Elsetalstr. 6, 58849 Herscheid, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Volborth, Elsetalstr. 6-10, 58849 Herscheid,
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung und die Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses ein Vorschuss festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 288 eingesehen werden.
103 IN 96/22
Amtsgericht Hagen, 04.12.2023