Insolvenzbekanntmachung

TD Transporte- und Logistik GmbH & Co. KG

Vrees

Das Amtsgericht Meppen hat zur TD Transporte- und Logistik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2025, Aktenzeichen 9 IN 105/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen
9 IN 105/23
Registerbezug
Osnabrück, HRA 207129
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
14.01.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

9 IN 105/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TD Transporte- und Logistik GmbH & Co. KG, Peheimer Straße 56a, 49757 Vrees (AG Osnabrück, HRA 207129), vertr. d.: 1. TD Beteiligungs GmbH, Peheimer Straße 56a, 49757 Vrees, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Thomas Deters, Auf der Heue 3, 49624 Löningen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 06.02.2025, 11:00 Uhr, Saal 1, Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstraße 20, 49716 Meppen.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Verkauf der Grundbesitzung, Grundbuch von Vrees Blatt 1440

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Meppen, Obergerichtsstr. 20, 49716 Meppen, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272379077330-000215818 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Meppen, 14.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
  10. Sicherungsmaßnahme
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