Restschuldbefreiung
Tayat, Batuhan
Zell
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Tayat, Batuhan eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen IN 249/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 249/23
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 4333
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 02.11.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 249/23
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Tayat Batuhan, geboren am 12.11.1992, Margetshöchheimer Straße 37, 97299 Zell
Inhaber der Grill Lounge, Benzstraße 5, 97082 Würzburg
Inhaber der Papier-Kittler, Inhaber Tayat Batuhan e.K., Friedrich-Spee-Straße 1, 97072 Würzburg, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 4333
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Königsplatz 6, 97318 Kitzingen, Gz.: 2023/10175
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 27.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Tayat Batuhan, geboren am 12.11.1992, Margetshöchheimer Straße 37, 97299 Zell
Inhaber der Grill Lounge, Benzstraße 5, 97082 Würzburg
Inhaber der Papier-Kittler, Inhaber Tayat Batuhan e.K., Friedrich-Spee-Straße 1, 97072 Würzburg, Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRA 4333
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Königsplatz 6, 97318 Kitzingen, Gz.: 2023/10175
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 27.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 30.10.2026