Masseunzulänglichkeit
Tayat, Batuhan
Zell
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Tayat, Batuhan eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.02.2026, Aktenzeichen IN 249/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 249/23
- Registerbezug
- Würzburg, HRA 4333
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.02.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
IN 249/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Tayat Batuhan, Inhaber der Grill Lounge, Inhaber der Papier-Kittler, Inhaber Tayat Batuhan e. K., Friedrich-Spee-Straße 1, 97072 Würzburg
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 5.785,46 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 1.059,18 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 81.769,32 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 04.01.2024 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 249/23 niedergelegt.
mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Tayat Batuhan, Inhaber der Grill Lounge, Inhaber der Papier-Kittler, Inhaber Tayat Batuhan e. K., Friedrich-Spee-Straße 1, 97072 Würzburg
findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Zu berücksichtigen sind das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, (restliche) Gerichtskosten sowie gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren und Verwahrentgelte. Eine Verteilungsmasse ist in Höhe von 5.785,46 EUR vorhanden. Die Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO beziffern sich auf 1.059,18 EUR. Forderungen gemäß § 38 InsO sind in Höhe von 81.769,32 EUR festgestellt. Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO wurde am 04.01.2024 angezeigt. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt. An Insolvenztabellengläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Würzburg -Insolvenzgericht- Ottostraße 5, 97070 Würzburg, Geschäftszeichen: IN 249/23 niedergelegt.
mitgeteilt durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Herrmann als Insolvenzverwalter
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 05.02.2026