Insolvenzbekanntmachung
Taxi-PETRAG OHG
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur Taxi-PETRAG OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 177 IN 63/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 63/20
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 101845
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 17.09.2026
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
177 IN 63/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAXI-PERTRAG OHG, Havannaer Straße 31, 99091 Erfurt, vertreten durch die pers. haft. Gesellschafterin Michelle Schwieger
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.10.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich ca. 2.500,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 15.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAXI-PERTRAG OHG, Havannaer Straße 31, 99091 Erfurt, vertreten durch die pers. haft. Gesellschafterin Michelle Schwieger
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.10.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich ca. 2.500,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Justizzahlstelle beim Thüringer Oberlandesgericht unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 15.09.2026