Forderungsprüfung
TAXI-PERTRAG OHG
Erfurt
Das Amtsgericht Erfurt hat zur TAXI-PERTRAG OHG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.09.2020, Aktenzeichen 177 IN 63/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Erfurt
- Aktenzeichen
- 177 IN 63/20
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRA 101845
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 11.09.2020
- Rechtsform
- OHG
Veröffentlichungstext
177 IN 63/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAXI-PERTRAG OHG, Havannaer Straße 31, 99091 Erfurt, vertreten durch die
Gesellschafter
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§
38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
12.10.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 10.09.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAXI-PERTRAG OHG, Havannaer Straße 31, 99091 Erfurt, vertreten durch die
Gesellschafter
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§
38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
12.10.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 10.09.2020