Insolvenzbekanntmachung
TAWA Personaldienstleistungen GmbH
Schwäbisch Gmünd
Das Amtsgericht Aalen hat zur TAWA Personaldienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2023, Aktenzeichen 2 IN 60/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aalen
- Aktenzeichen
- 2 IN 60/18
- Registerbezug
- Ulm, HRB 723431
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 17.01.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dipl.-Kfm. Erion Metoja
Veröffentlichungstext
2 IN 60/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAWA Personaldienstleistungen GmbH, Marktplatz 9, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführerin Gertrud Wahl, geboren am 22.05.1950, In der Eck 32/4, 73527 Schwäbisch Gmünd
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723431
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martis, Maier, Friedrichs, Wanner, Busch, Humm, Winkhart-Martis, Uferstraße 50, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: SC.18/157 (st)
Beschluss:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner wird gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen.
Als Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Erion Metoja
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343 627590
Telefax: 09343 3833
Email: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com
bestellt.
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner kann sein Amt als Insolvenzverwalter wegen Eintritts in den Ruhestand nicht mehr ausüben. Er war daher auf seinen Antrag gemäß § 59 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.01.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAWA Personaldienstleistungen GmbH, Marktplatz 9, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführerin Gertrud Wahl, geboren am 22.05.1950, In der Eck 32/4, 73527 Schwäbisch Gmünd
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723431
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martis, Maier, Friedrichs, Wanner, Busch, Humm, Winkhart-Martis, Uferstraße 50, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: SC.18/157 (st)
Beschluss:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner wird gemäß § 59 InsO auf seinen Antrag aus dem Amt entlassen.
Als Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Erion Metoja
Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: 09343 627590
Telefax: 09343 3833
Email: kontakt@eisner-rechtsanwaelte.com
bestellt.
Gründe:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner kann sein Amt als Insolvenzverwalter wegen Eintritts in den Ruhestand nicht mehr ausüben. Er war daher auf seinen Antrag gemäß § 59 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.01.2023