Forderungsprüfung
TAWA Personaldienstleistungen GmbH
Schw. Gmünd
Das Amtsgericht Aalen hat zur TAWA Personaldienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2024, Aktenzeichen 2 IN 60/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aalen
- Aktenzeichen
- 2 IN 60/18
- Registerbezug
- Ulm, HRB 723431
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 25.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 60/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAWA Personaldienstleistungen GmbH, Marktplatz 9, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführerin Gertrud Wahl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723431
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martis, Maier, Friedrichs, Wanner, Busch, Humm, Winkhart-Martis, Uferstraße 50, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: SC.18/157 (st)
1. Die Prüfung der bis 21.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.07.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TAWA Personaldienstleistungen GmbH, Marktplatz 9, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführerin Gertrud Wahl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 723431
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Martis, Maier, Friedrichs, Wanner, Busch, Humm, Winkhart-Martis, Uferstraße 50, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: SC.18/157 (st)
1. Die Prüfung der bis 21.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.07.2024