Sicherungsmaßnahme
Tasty Planet GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Tasty Planet GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 1076/26 T-77-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1076/26 T-77-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 138730
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 03.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Philip Konen
PLUTA Rechtsanwalts GmbH - Im Handelsregister seit
- 2025
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwickeln von Food & Beverage -Konzepten und -Marken, der Betrieb und das Management von Gastronomiebetrieben sowie das Entwickeln von digitalen Lösungen und Automatisierungen, sowie die Vornahme aller jeweils damit zusammenhängenden Geschäfte.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1076/26 T-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Tasty Planet GmbH, Gründerrodstraße 4, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 138730), vertr. d. Tim Do Shik Plasse (Geschäftsführer), ist am 02.07.2026 um 14:47 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Philip Konen, PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Trakehner Straße 7-9 Eingang A, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 85 09 693 0, Fax: 069/ 85 09 693 29, E-Mail: frankfurt@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2026