Verteilungsverzeichnis
Tastomat Druck GmbH
Petershagen/Eggersdorf
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Tastomat Druck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 377/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 377/13
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRB 4688
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1995
- Stammkapital
- 100.000 DM (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Druckerzeugnissen sowie die Verlags- und Werbetätigkeit.
Veröffentlichungstext
3 IN 377/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Hauptmann sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.602,23 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 211.059,87 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tastomat Druck GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 4688), Landhausstraße/Gewerbepark 5, 15345 Petershagen/Eggersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Hauptmann sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 328.602,23 EUR berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 211.059,87 EUR. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Abs. 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 08.10.2026