Sicherungsmaßnahme
Tastillery GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Tastillery GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.07.2023, Aktenzeichen 67h IN 133/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67h IN 133/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 140236
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 06.07.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 28.788 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Verarbeitung und der Handel mit alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken und Zubehör sowie die Veranstaltung von Events und Verkostungen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 133/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140236 eingetragenen Tastillery GmbH, Danziger Straße 35 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Waldemar Wegelin und Herrn Andreas Wegelin,
Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung u.d. Handel m. alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken u. Zubehör sowie d. Veranstaltung v. Events u. Verkostungen
ist am 06.07.2023, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1 Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67h IN 133/23
Amtsgericht Hamburg, 19.05.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140236 eingetragenen Tastillery GmbH, Danziger Straße 35 a, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Waldemar Wegelin und Herrn Andreas Wegelin,
Geschäftszweig: die Produktion, Verarbeitung u.d. Handel m. alkoholischen und nicht-alkoholischen Getränken u. Zubehör sowie d. Veranstaltung v. Events u. Verkostungen
ist am 06.07.2023, um 12:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bleibt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1 Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67h IN 133/23
Amtsgericht Hamburg, 19.05.2023