Insolvenzbekanntmachung
Tangemann, Ute Margarethe Elisabeth
Worpswede
Das Amtsgericht Bremen hat zur Tangemann, Ute Margarethe Elisabeth eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.06.2026, Aktenzeichen 524 IN 5/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 524 IN 5/23
- Registerbezug
- Tostedt, HRA 111020
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 04.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 29.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 123 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE und dem Insolvenzverwalter vom 21.04.2026 hinsichtlich der Anerkennung von Forderungen zur Insolvenztabelle über € 5.000.000,00 unter gleichzeitigen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2026
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines zum Abschluss eines Vergleichs zwischen der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE und dem Insolvenzverwalter vom 21.04.2026 hinsichtlich der Anerkennung von Forderungen zur Insolvenztabelle über € 5.000.000,00 unter gleichzeitigen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Abeking & Rasmussen Schiffs- und Yachtwerft SE.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 02.06.2026