Restschuldbefreiung

Tangemann, Ute Margarethe Elisabeth

Worpswede

Das Amtsgericht Bremen hat zur Tangemann, Ute Margarethe Elisabeth eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen 524 IN 5/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
524 IN 5/23
Registerbezug
Tostedt, HRA 111020
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
24.06.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

524 IN 5/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ute Margarethe Elisabeth Tangemann geb. Nehus, geb. am 27.07.1957, c/o Specht & Tegeler Seniorenresidenzen Tarmstedt , Martha-Vogeler-Str. 11, 27726 Worpswede, Inhaberin der e + s Kabelverlegung Heinz Tangemann, Industriestraße 10, 27628 Hagen (AG Tostedt, HRA 111020), ist der Schuldnerin die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.05.2023 begründeten Vermögensanspruch gegen die Schuldnerin hatten, auch wenn sie ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 23.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Restschuldbefreiung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Schlusstermin
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Insolvenzbekanntmachung
  12. Insolvenzbekanntmachung
  13. Eröffnung des Verfahrens
  14. Sicherungsmaßnahme