Forderungsprüfung

Systemgastronomie & Catering GmbH

Oranienburg

Das Amtsgericht Neuruppin hat zur Systemgastronomie & Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 15 IN 193/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 193/25
Registerbezug
Neuruppin, HRB 12331 NP
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

15 IN 193/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Systemgastronomie & Catering GmbH, Sachsenhausener Straße 22, 16515 Oranienburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Bärbel Naffin
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 12331 NP
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Mark Michael, Blücherstraße 53, 10961 Berlin

1. Die Prüfung der bis 16.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11-18 und ggfs. weiteren Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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