Insolvenzbekanntmachung

Syntace GmbH

Tacherting

Das Amtsgericht Traunstein hat zur Syntace GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 4 IN 270/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Traunstein
Aktenzeichen
4 IN 270/25
Registerbezug
Traunstein, HRB 8397
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
18.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1993
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von Zweiradtechnik. Produktions- und Prüfvorrichtungen für Sportartikel, Zweiradzubehör und -bekleidung sowie Mikroelektronik für Anwendung im Sport- und Medizinbereich.

Veröffentlichungstext

4 IN 270/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Syntace GmbH, Stefan-Flötzl-Straße 6, 83342 Tacherting, vertreten durch die Geschäftsführer Arnezeder Christian, Hiendlmayer Mike und Klieber Jochen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 8397
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Verkauf der Immobilien der Schuldnerin sowie zum Abschluss der hierfür erforderlichen Verwertungsvereinbarung mit dem Grundpfandgläubiger gemäß den bei Gericht ausliegenden Vertragsentwürfen vom 18.08.2026

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Str. 1, 83278 Traunstein erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 18.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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