Forderungsprüfung
MAF Logistik GmbH
Freilassing
Das Amtsgericht Traunstein hat zur MAF Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 88/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Traunstein
- Aktenzeichen
- 4 IN 88/17
- Registerbezug
- Traunstein, HRB 18647
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
4 IN 88/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAF Logistik GmbH, Pommernstraße 17, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführer Augustin Monika und Augustin-Flachberger Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 18647
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 bis 90 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 26.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAF Logistik GmbH, Pommernstraße 17, 83395 Freilassing, vertreten durch die Geschäftsführer Augustin Monika und Augustin-Flachberger Markus
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 18647
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 19.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 59 bis 90 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Traunstein - Insolvenzgericht - 26.10.2026