Sicherungsmaßnahme
Sympatex Technologies GmbH
Unterföhring
Das Amtsgericht München hat zur Sympatex Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 1502 IN 268/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1502 IN 268/26
- Registerbezug
- München, HRB 169168
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2007
- Stammkapital
- 60.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Klimamembranen, insbesondere unter der Marke SYMPATEX sowie von Polymeren und Folien für technische Einsatzgebiete
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
In dem Verfahren über den Antrag d.
Sympatex Technologies GmbH, Feringastraße 7a, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Scholze Kim Astrid
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169168
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht München am 24.02.2026 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.02.2026 wird im Tenor berichtigt:
Der Tenor des Beschlusses lautet richtig:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
- wird am 24.02.2026 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.02.2026
Sympatex Technologies GmbH, Feringastraße 7a, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Scholze Kim Astrid
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169168
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht München am 24.02.2026 folgenden
Beschluss
Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.02.2026 wird im Tenor berichtigt:
Der Tenor des Beschlusses lautet richtig:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
- wird am 24.02.2026 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen.
Gründe:
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.02.2026