Sicherungsmaßnahme

Sympatex Technologies GmbH

Unterföhring

Das Amtsgericht München hat zur Sympatex Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 1502 IN 268/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1502 IN 268/26
Registerbezug
München, HRB 169168
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
24.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
60.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Klimamembranen, insbesondere unter der Marke SYMPATEX sowie von Polymeren und Folien für technische Einsatzgebiete

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

In dem Verfahren über den Antrag d.

Sympatex Technologies GmbH, Feringastraße 7a, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Scholze Kim Astrid
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 169168
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte KJK Kolmann Jakobs Kramer Rechtsanwälte PartGmbB, Widenmayerstraße 10, 80538 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 24.02.2026 folgenden
Beschluss

Der Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.02.2026 wird im Tenor berichtigt:
Der Tenor des Beschlusses lautet richtig:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
- wird am 24.02.2026 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen.

Gründe:

Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten