Aufhebung des Verfahrens

SUVOX GmbH

Wetter

Das Amtsgericht Hagen hat zur SUVOX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2026, Aktenzeichen 100 IN 126/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 126/22
Registerbezug
Hagen, HRB 12043
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dorothee Madsen
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
An- & Verkauf, Im- & Export, Großhandelstätigkeiten, E-Commerce Tätigkeiten; Handel in folgenden Produktbereichen: - Elektronikzubehör - Bürobedarf & Schreibwaren - Haushaltswaren, Küchenartikel, Gartenwaren - Tierwaren - Innen- und Außenmöbel - Baumarkt - Gewerbe- und Industriewaren - Drogerieartikel - Sanitätswaren - Lebenmittel, Bio-Lebensmittel - Bekleidung, Schuhe und Accessiores für Babys, F …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 126/22

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter 12043 eingetragenen SUVOX GmbH, Königstr. 11, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Suayip Gündüz, Hünnebeckerstr. 7, 58300 Wetter

Insolvenzverwalterin: Dorothee Madsen, Lübkestr. 3, 44141 Dortmund

wird heute, am 11.08.2026, um 7:40 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

100 IN 126/22
Amtsgericht Hagen, 11.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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