Schlusstermin
Sushi Box Bonn GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Sushi Box Bonn GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.01.2025, Aktenzeichen 99 IN 65/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 65/20
- Registerbezug
- Bonn, HRB 22912
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 65/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 30.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 22912 eingetragenen Sushi Box Bonn GmbH, Weberstr. 1, 53111 Bonn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dorothea Schwarz, Detmolder Str. 34, 33813 Oerlinghausen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.03.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) aus.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 65/20
Amtsgericht Bonn, 30.12.2024